Der betont bieder und seriös auftretende Politiker der rechtsextremen "Bürgerbewegung pro Köln" wurde nun vom Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von insgesamt 4000 Euro verurteilt. Er hatte in einem Verfahren eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben.Bei dem Verfahren ging es um sämtliche Beschlüsse der Ehrenfelder Bezirksvertretung im Mai 2008, von deren Sitzung Uckermann auf Grund der von ihm ausgehenden ständigen Zwischenrufe und Störungen ausgeschlossen wurde. Per Eilantrag hatte er im Anschluss gefordert, dass die gefassten Beschlüsse angesichts seiner Abwesenheit nicht umgesetzt werden dürften. In seiner dabei abgegebenen eidesstattlichen Erklärung behauptete Uckermann, er sei vor seinem Rausschmiss nicht dreimal verwarnt worden und hätte damit gar nicht des Saales verwiesen werden können. Dass er sehr wohl verwarnt wurde, beweist hingegen ein Tonband-Mitschnitt der Sitzung, das das bereits vorgelegte Wortprotokoll noch einmal bestätigt. Als Resultat wurde Uckermann nun zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen mit je 50 Euro verurteilt.
Tief in die Tasche greifen muss auch Heinz-Kurt Täubner, ehemaliger Stellvertreter von Uckermann in der Ehrenfelder Bezirksvertretung, der bisher unter anderem durch seine offensichtliche Vergangenheit bei der Neonazi-Kampftruppe "Schwarze Front" und diverse Teilnahmen an Hitler-Geburtstagsfeiern in den 80er Jahren auffiel. Nun muss das pro-Köln-Mitglied insgesamt 600 Euro wegen Falschaussage begleichen.
Nachdem die falschen eidesstattlichen Aussagen der beiden Funktionäre der "Bürgerbewegung" vor einigen Monaten bekannt wurden, sprach pro-Köln-Vorsitzender Markus Beisicht zunächst von einer "politischen Kampagne" gegen seine Partei. Jörg Uckermann und Heinz-Kurt Täubner hätten sich "nach dem besten Gewissen und auch keineswegs falsch" geäußert. "pro Köln hätte der Stadt diesen Prozess gerne erspart", so Beisicht damals weiter. "Jetzt aber kommen alle Fakten detailliert auf den Tisch, was ja vielleicht für die politische Kultur in der Domstadt auch Vorteile hat". Wie wahr, wie wahr...
