Markus Beisicht, betont seriös auftretender Pseudopolitiker der "Bürgerbewegung pro NRW", möchte um jeden Preis verhindern, dass seine offensichtlich neofaschistisch geprägte Vergangenheit ans Tageslicht kommt. Deshalb verklagte er zwei Leverkusener Antifaschisten, die die Bevölkerung in einem Flyer über die zweifelhafte Jugend Beisichts aufklärten. Als Endergebnis muss "pro NRW" nun sogar noch draufzahlen.
Insgesamt 1.300 Euro hatte Beisicht von den Antifaschisten gefordert. Knapp 460 Euro wird der Rechtspopulist nun erhalten. Da Beisicht einen Großteil der Prozesskosten selbst zu tragen hat, wird in der Summe allerdings nicht mehr viel an Bares für den pro-NRW-Vorsitzenden übrig bleiben. Die beiden Antifaschisten hatten einen von Gewerkschaftssekretär Willi Oberländer unterzeichneten Flyer verteilt, in dem mit Verweis auf Quellen wie dem "Spiegel" und der Bonner Stadtzeitung "De Schnüss" die politische Vergangenheit von Markus Beisicht beleuchtet wurde. Demnach sei Beisicht 1987 als Bundesvorsitzender der neofaschistischen Hochschulgruppe "Ring freiheitlicher Studenten" festgenommen worden, weil in seinem Auto Sprengstoff gefunden worden sei. Sowohl seine Festnahme als auch den Sprengstofffund bestreitet Beisicht.
In einem weiteren Verfahren hatte einer der besagten Antifaschisten im Umkehrschluss gegen Markus Beisicht geklagt, weil dieser ihn wahrheitswidrig als Mitglied der MLPD bezeichnet hatte. Als Ergebnis setzte das Landgericht Köln Ordnungsgelder von 2.000 Euro gegen "pro NRW" sowie 4.000 Euro gegen Markus Beisicht fest. Beisicht hatte die Behauptung, der Kläger sei MLPD-Mitglied, mehrfach wiederholt und entsprechende "YouTube"-Videos nicht entfernt. Auch gegen den Ehrenfelder Rechtspopulisten Jörg Uckermann konnte der Antifaschist in diesem Zusammenhang eine einstweilige Verfügung bewirken. Uckermann hatte im Internet ein Video verbreitet, in dem er in einer Wahlkampfrede ebenfalls eine MLPD-Mitgliedschaft des Antifaschisten feststellte. Vor Gericht beteuerte der Ehrenfelder dagegen, er kenne besagtes Video nicht - ohne Erfolg. Die einstweilige Verfügung, gegen die Uckermann zuvor Widerspruch eingelegt hatte, wurde vom Gericht bestätigt.
Insgesamt 1.300 Euro hatte Beisicht von den Antifaschisten gefordert. Knapp 460 Euro wird der Rechtspopulist nun erhalten. Da Beisicht einen Großteil der Prozesskosten selbst zu tragen hat, wird in der Summe allerdings nicht mehr viel an Bares für den pro-NRW-Vorsitzenden übrig bleiben. Die beiden Antifaschisten hatten einen von Gewerkschaftssekretär Willi Oberländer unterzeichneten Flyer verteilt, in dem mit Verweis auf Quellen wie dem "Spiegel" und der Bonner Stadtzeitung "De Schnüss" die politische Vergangenheit von Markus Beisicht beleuchtet wurde. Demnach sei Beisicht 1987 als Bundesvorsitzender der neofaschistischen Hochschulgruppe "Ring freiheitlicher Studenten" festgenommen worden, weil in seinem Auto Sprengstoff gefunden worden sei. Sowohl seine Festnahme als auch den Sprengstofffund bestreitet Beisicht.
In einem weiteren Verfahren hatte einer der besagten Antifaschisten im Umkehrschluss gegen Markus Beisicht geklagt, weil dieser ihn wahrheitswidrig als Mitglied der MLPD bezeichnet hatte. Als Ergebnis setzte das Landgericht Köln Ordnungsgelder von 2.000 Euro gegen "pro NRW" sowie 4.000 Euro gegen Markus Beisicht fest. Beisicht hatte die Behauptung, der Kläger sei MLPD-Mitglied, mehrfach wiederholt und entsprechende "YouTube"-Videos nicht entfernt. Auch gegen den Ehrenfelder Rechtspopulisten Jörg Uckermann konnte der Antifaschist in diesem Zusammenhang eine einstweilige Verfügung bewirken. Uckermann hatte im Internet ein Video verbreitet, in dem er in einer Wahlkampfrede ebenfalls eine MLPD-Mitgliedschaft des Antifaschisten feststellte. Vor Gericht beteuerte der Ehrenfelder dagegen, er kenne besagtes Video nicht - ohne Erfolg. Die einstweilige Verfügung, gegen die Uckermann zuvor Widerspruch eingelegt hatte, wurde vom Gericht bestätigt.

